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Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft




Bürgerrechte verteidigen

Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere
Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte gegenüber dem sie
bedrohenden Staat bzw. dessen Einrichtungen verteidigen. Wir stehen hinter
dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es 1949 ausgearbeitet wurde.
Insbesondere lehnen wir Änderungen an den Grundrechten (Art.1 bis 19, GG)
kategorisch ab, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass diese immer nur zu
einem Abbau von Bürgerrechten führen.

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Informationelle Selbstbestimmung

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhän­gig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herange­zogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Daten­banken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstaus­kunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

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Transparenz

Transparenz

Die Abkehr vom “Prinzip der Geheimhaltung”, der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs und die Beto­nung des “Prinzips der Öffentlichkeit”, das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Pira­tenpartei die unabdingbaren Voraussetzun­gen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ord­nung.

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Open Access

Das Open Access-Logo

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der All­gemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfü­gung stehen. Tatsächlich ist dies heute sel­ten der Fall. So können auch Wissenschaftler mit geringem Budget an der wissenschaftlichen Entwicklung teilhaben. Wissenschaftliche Artikel, die anderen Wissenschaftlern nicht zugänglich sind, können von diesen auch nicht auf Fehler überprüft werden.

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Urheberrecht

Copyleft

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem “geistigem Eigentum” basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht. Deshalb tritt die Piratenpartei für eine Legalisierung der Privatkopie ein, auch weil es technisch gar nicht möglich ist, Privatkopien zu unterbinden. Dabei geht es ihr aber nicht darum, das Urheberrecht vollständig abzuschaffen.

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Patentrecht

Patente

Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software einhellig ab, weil sie unzumutbare und unver­antwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft be­hindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegen­leistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente vollkommen un­nötig sind.

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Bildung

Matheunterricht an einer Uni
Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Dies ist notwendig, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der Wirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand auf Dauer gesichert werden können. Aus diesem Grund ist auch die Lehrmittelfreiheit zu befürworten. So ist das Schaffen freier Werke, die nicht nur kostenfrei im Unterricht einsetzbar sind, sondern auch von den Lehrkörpern ohne rechtliche Hürden auf den Unterricht angepasst werden können, ein wichtiger Schritt in diese Richtung.



Unsere Themenwahl

Dass die Piratenpartei sich von anderen Parteien unterscheidet, gilt auch für ihre Themenwahl: Die Ziele der Piratenpartei sind eng begrenzt. Unsere Themenkonzentration wirft Fragen auf:
Warum gerade diese Themen?
Und warum keine weiteren Themen darüber hinaus?
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3 Kommentare zu “Unsere Ziele”

  1. Niko sagt:

    Zu den Patenten:
    Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens sagt, dass als patentierbare Erfindungen insbesondere nicht angesehen werden :
    a) Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
    b) ästhetische Formschöpfungen;
    c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
    d) die Wiedergabe von Informationen.

    Wo ist das Problem?

    http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/2000/e/ar52.html

  2. Midaz sagt:

    Das Problem ist das man auf einem Globalen Markt agiert und man sich mittlerweile nicht mehr sicher sein kann das man nicht irgendwelche Trivialpatente verletzt. In den USA wurden diese gerade erst verboten. Eine Lösung sähe also so aus das man ein Weltpatentamt macht und dort eben diese Art von Patente nicht erlaubt sind.

    Ich ergänze: das Problem ist, daß sich das europäische Patentamt daran nicht hält.

    Davon abgesehen gibt es starke Bestrebungen, die Bereiche dessen was patentiert werden kann auszuweiten. “Vorbild” ist da die USA, wo praktisch alles patentiert werden kann (Geschäftsmethoden, Software, …).
    Es gilt, dem einen klaren Riegel vorzuschieben.

  3. Midaz sagt:

    noch eine Ergänzung: dieses Verhalten wird dem EPA dadurch
    erleichtert, dass es in §52 Abs. 3 heisst:
    “Absatz 2 steht der Patentierbarkeit der dort genannten Gegenstände
    oder Tätigkeiten nur insoweit entgegen, als sich die europäische
    Patentanmeldung oder das europäische Patent auf diese Gegenstände oder
    Tätigkeiten als solche bezieht.” (siehe
    http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/2000/d/ar52.html )

    Denn darüber was denn nun “Programme für Datenverarbeitungsanlagen als
    solche” sind und ob es nicht z.B. ausreiche “Software, die auf einem
    Computer läuft” zu patentieren, um diese Abs.(3) wirksam werden zu
    lassen – darüber lässt sich unter Juristen offenbar ausgiebig und
    profitabel diskutieren.

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